Muss ich mich wirklich operieren lassen oder gibt es vielleicht eine Alternative? Patient:innen sind häufig verunsichert, wenn es um die eigene Behandlung geht. Dabei kann es manchmal sinnvoll sein, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, bevor man sich „unters Messer“ legt. Wann das der Fall ist und wie du am besten vorgehst, erfährst du in diesem Beitrag.
Wann ist eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll?
Eine ärztliche Zweitmeinung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn es um wichtige medizinische Entscheidungen geht oder wenn eine Diagnose oder Therapieoption unsicher oder komplex ist. Hier sind einige Situationen, in denen eine ärztliche Zweitmeinung in Betracht gezogen werden sollte:
- Bei einer schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung, bei der eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss, wie z.B. bei Krebs oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Wenn eine Operation oder ein invasiver Eingriff vorgeschlagen wird, bei dem es um ein hohes Risiko oder eine komplexe Durchführung geht.
- Wenn eine Diagnose unsicher ist oder wenn es mehrere mögliche Diagnosen gibt.
- Wenn die vorgeschlagene Therapie unklar oder umstritten ist oder wenn es mehrere mögliche Behandlungsoptionen gibt.
- Wenn eine seltene oder ungewöhnliche Erkrankung vorliegt, bei der Expertenwissen erforderlich ist.
- Wenn der Patient oder die Patientin sich unsicher fühlt und eine zweite Meinung einholen möchte, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
In bestimmten Fällen ist das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung sogar im Sozialgesetzbuch geregelt und die Ärzt:innen sind dementsprechend dazu verpflichtet, ihre Patient:innen auf diese Option hinzuweisen und gegebenenfalls darüber aufzuklären. Dies betrifft jedoch vergleichsweise wenige Fälle.
An wen kann ich mich wenden?
Um eine Zweitmeinung einzuholen kannst du zunächst bei deinem/deiner behandelnden Arzt/Ärztin oder deinem/deiner Hausarzt/Hausärztin um eine Empfehlung bitten. Dies ist häufig eine gute Möglichkeit, um schnell an einen Facharzt oder eine Fachärztin zu kommen, der oder die entsprechend qualifiziert auf dem jeweiligen Fachgebiet ist. Diese Ärzt:innen können Befunde erneut einsehen und die Patient:innen gegebenenfalls noch mal untersuchen. Problematisch ist jedoch, dass dadurch nicht immer eine unabhängige und neutrale Meinung garantiert ist.
Um das zu umgehen, kannst du dir Rat bei deiner Krankenkasse einholen. Diese kann dir nicht nur passende Anlaufstellen raussuchen, sie übernimmt unter Umständen auch die Kosten für deine ärztliche Zweitmeinung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Mobil Krankenkasse. Sie bietet ihren Mitgliedern vor geplanten, orthopädischen Operationen die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Auf der Webseite der Mobil Krankenkasse wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen Kosten erstattet werden können.