Betriebliche Gesundheitsförderung für Schwangere

Eine Schwangerschaft bedeutet nicht nur im Privatleben eine große Veränderung, sondern geht auch im beruflichen Kontext mit besonderen Bedingungen einher. Wir zeigen, was es mit dem Mutterschutzrecht und Elternzeit auf sich hat.

Was ist das Mutterschutzrecht?

Das Mutterschutzrecht soll dem bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen dienen und gewährleisten, dass Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit keine Nachteile im Berufsleben erfahren. Sie sollen weiterhin selbstbestimmt über ihre Erwerbstätigkeit entscheiden und ohne Gesundheitsbeeinträchtigung ihrem Beruf nachgehen können. Tätigkeiten, bei denen die Mutter oder das (ungeborene) Kind einer Gefährdung ausgesetzt sein könnten, dürfen nicht mehr ausgeübt werden. Dafür muss der Arbeitsplatz umgestaltet werden oder die (werdende) Mutter an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Falls beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgebende ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Mutterschutzgesetz ist für alle schwangeren und stillende Mütter gültig, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (auch geringfügig Beschäftige, Hausangestellte, Praktikant/-innen und Auszubildende). Die gesamte Schwangerschaft über benötigen Mutter und Kind einen besonderen gesundheitlichen Schutz am Arbeitsplatz. Zu den Tätigkeiten, vor denen Schutz bestehen muss, gehören z. B. die Arbeit mit Gefahrstoffen, starken physikalischen Einwirkungen, Fließarbeit oder Arbeit mit stark erhöhtem Arbeitstempo sowie Arbeit, die die Höchststundendauer überschreitet (8,5 Stunden pro Tag) oder nachts, an Sonn- oder Feiertagen stattfindet. Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat dürfen Tätigkeiten, bei denen die Frau mehr als vier Stunden täglich steht, nicht ausgeführt werden.

Neben den genannten Tätigkeiten, sorgt das Mutterschutzgesetz dafür, dass die schwangere Frau keine unberechtigte Kündigung bekommt und weiterhin ein Einkommen (Mutterschaftslohn) erhält, wenn die Beschäftigung verboten ist.

Elternzeit und Elterngeld

Als Elternzeit wird eine Auszeit vom Berufsleben bezeichnet, die in Deutschland arbeitende Mütter und Väter für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes nehmen können. Dazu gehören das leibliche Kind, aber auch Pflege- und Adoptivkinder oder das Enkelkind. Ob du Anspruch auf Elternzeit hast, kannst du hier nachlesen.

Die Elternzeit muss nicht beantragt, aber bis spätestens sieben Wochen vor dem Beginn schriftlich beim Arbeitgebenden angemeldet werden. Elternzeit, die erst ab dem dritten Lebensjahr genommen wird, muss bis spätestens 13 Wochen vorher angemeldet werden. Wenn du Elternzeit anmeldest, solltest du möglichst genau den Beginn und das Enddatum reinschreiben. Eine Bestätigung der Anmeldung vom Arbeitgebenden solltest du ebenfalls erhalten, diese ist verpflichtend.

Die Eltern müssen in der Elternzeit nicht arbeiten, erhalten aber auch keinen Lohn. Ein Ausgleich bietet z. B. Elterngeld. Das Elterngeld sichert die finanzielle Lebensgrundlage der Familie. Während der Elternzeit ist jedoch auch eine Teilzeiterwerbstätigkeit von zu 30 Stunden pro Woche erlaubt.

Die Elternzeit kann pro Kind bis zu drei Jahre dauern, muss aber nicht vom ersten bis zum dritten Lebensjahr dauern, sondern lediglich bis zur Vollendung des achten Geburtstages beendet sein. Die Elternzeit schützt vor einer Kündigung, in den meisten Fällen können die Eltern nach Ablauf der Zeit an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren.

Angebote für Schwangere

Insbesondere in der Zeit der Schwangerschaft ist es wichtig einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, der mit der individuellen Situation vertraut ist, im Leistungs- und Antragsdschungel zuverlässig berät und Anliegen schnell und unbürokratisch lösen kann. Ein exklusives Angebot der Mobil Krankenkasse bietet die Schwangerenbetreuung “Baby an Bord”. Informiere dich hier über das Angebot.

Auch wenn es keine implementierten gesundheitsförderlichen Angebote für Schwangere gibt, haben wir dennoch ein paar Tipps zusammengestellt, die Frauen in der Schwangerschaft guttun:

#1 Nordic Walking

#2 Schwangerschaftsyoga & Pilates

#3 Extra-Angebot an Nährstoffreichen Lebensmitteln wie Nüsse, Fisch, Milchprodukte, Linsen, Vollkornbrot, Obst & Gemüse (als zusammengestellte Mahlzeit in der Kantine oder kleinen Snacks)

#4 Wenn Arbeiter/-innen und Kolleg/-innen der Schwangeren etwas Gutes tun möchten, das außerhalb der Arbeit liegt, bietet sich ein Gutschein für eine entspannende Massage oder eine Therme an.